Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung
„Bürgeranwalt“ am
Samstag, dem 24. Oktober 2026, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON
folgende Beiträge:
Kein Dienstzeugnis
Herr. W. war über 15 Jahre lang bei der Wiener Polizei
beschäftigt. Zuletzt bei der Diensthundestaffel als
Landesausbildungsleiterstellvertreter. Im Oktober 2023 hat er seinen
Dienst bei der Polizei quittiert und sich selbstständig gemacht. Nun
würde Herr W. für seine Zeit bei der Hundestaffel als
stellvertretender Ausbildungsleiter eine Bestätigung benötigen. Doch
diese wird ihm von der Wiener Polizei verweigert, weil sie angeblich
nur vorübergehend gewesen sei. Herr W. versteht das nicht, zumal ihn
darüber niemand informiert habe. Er befürchtet nun finanzielle
Einbußen, da er die Bestätigung dringend für einen neuen Auftrag
benötigen würde. Hilfesuchend hat er sich nun an Volksanwalt
Christoph Luisser gewandt.
E-Scooter
Herr. P hat sich im Sommer vor zwei Jahren bei der
Volksanwaltschaft beschwert. Der Grund: ein unsachgemäß abgestellter
E-Scooter hat den Gehsteig vor seinem Haus verstellt und ihm sei es
nicht möglich gewesen, mit der Verleihfirma diesbezüglich in Kontakt
zu treten. Bei der Volksanwaltschaft sind zahlreiche Beschwerden
wegen E-Scootern eingelangt. Zuletzt hat die Stadt Wien zugesichert,
bei einem Runden Tisch eine Lösung für das Elektrorollerproblem zu
erarbeiten. „Bürgeranwalt“ hat nun nachgefragt, ob es diesbezüglich
bereits zu ersten Lösungen gekommen ist.
Schwerst verletzt bei Autounfall – zu wenig Schadenersatz?
Ein Jus-Student wird 2017 als Beifahrer bei einem Verkehrsunfall
schwerst verletzt und ist seither auf Pflege und Betreuung
angewiesen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallfahrzeughalters
erkennt ihre Einstandspflicht 2019 in einem prätorischen Vergleich zu
75 Prozent an. Jedoch fließe seit Jahren praktisch kein Geld mehr, so
die verzweifelte Mutter, die die Erwachsenenvertreterin ihres
mittlerweile 33-jährigen Sohnes ist und sechsstellige Beträge stemmen
muss. „Es geht im Kern darum, wie eine Haftpflichtversicherung mit
einem Menschen mit höchstem Pflegebedarf und mit einer Familie
umgeht, die dessen Versorgung trägt und (vor-)finanziert, obwohl die
Einstandspflicht der Versicherung nicht strittig und die Frage der
Haftung dem Grunde nach längst feststeht“, so Rechtsanwalt Wolfram
Proksch, der an der Studiodiskussion teilnimmt.
Land Tirol zieht erhöhte Familienbeihilfe ein
In Tirol sind viele Menschen mit Behinderungen, die in einem
Pflegeheim leben, finanziell schlechter gestellt als in den anderen
Bundesländern. Das Land Tirol zahlt die erhöhte Familienbeihilfe
nicht an die Bezieherinnen und Bezieher aus, denen dieses Geld für
erhöhte Aufwendungen zugesprochen wurde. Zuletzt hatte der Oberste
Gerichtshof diese Praxis in Kärnten als nicht gesetzeskonform
beurteilt. Tirol hält dennoch daran fest, denn „das Urteil Kärnten
betreffend könne nicht auf die Situation in Tirol umgelegt werden,
weil das Leistungspaket in Heimen nicht vergleichbar sei“.
„Bürgeranwalt“ hat sich angesehen, ob nach der Berichterstattung in
der Sendung im Vorjahr dieser Tiroler Sonderweg beendet oder
fortgeführt wurde. Für Betroffene bedeutet es, mitunter nicht zu
wissen, wie sie Kleidung, Schuhe oder Friseurbesuche finanzieren
sollen.