Schneller zum Steuerbescheid: Deutliche Verkürzung der Bearbeitungszeiten bei Arbeitnehmerveranlagungen

Wien (OTS) – Wer eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt hat,
möchte – zumindest
bei einer etwaigen Gutschrift – möglichst rasch das Ergebnis auf
seinem Konto sehen. Durch organisatorische Verbesserungen und eine
optimierte Verteilung konnte die Finanzverwaltung im heurigen Jahr
die Bearbeitungsdauer bei Arbeitnehmerveranlagungen deutlich
verkürzt. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer wurde von knapp 22
Tagen im Jahr 2024 auf rund 15 Tage reduziert.

Vorhandene Kapazitäten konnten gezielter eingesetzt und
Arbeitnehmerveranlagungen rascher abgeschlossen werden. Bei der
Bearbeitung werden Arbeitsaufkommen und verfügbare Ressourcen laufend
aufeinander abgestimmt. Fälle können damit dort bearbeitet werden, wo
entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Unterschiede in der
Auslastung werden besser ausgeglichen und Rückstände schneller
abgearbeitet. Die Verkürzung der Bearbeitungsdauer kommt insbesondere
jenen Steuerpflichtigen zugute, bei deren Arbeitnehmerveranlagung
eine Gutschrift entsteht: Mit dem früheren Abschluss des Verfahrens
können auch daraus resultierende Gutschriften rascher ausbezahlt
werden.

Unterstützt wird die raschere Abwicklung durch den hohen
Digitalisierungsgrad bei der Einbringung von Steuererklärungen. Der
überwiegende Teil der Erklärungen wird bereits elektronisch
übermittelt. Digital eingebrachte Daten stehen unmittelbar für die
weitere Bearbeitung zur Verfügung und erleichtern eine effiziente
Abwicklung innerhalb der Finanzverwaltung.

Die Maßnahmen setzen damit sowohl bei den internen Abläufen als
auch bei der Verteilung der Arbeitsfälle an. Ziel ist, eingebrachte
Arbeitnehmerveranlagungen möglichst zeitnah zu erledigen und
vorhandene Ressourcen innerhalb der Finanzverwaltung effizient
einzusetzen.

Im ersten Halbjahr 2026 wurden bereits rund 3,35 Mio.
Arbeitnehmerveranlagungen erledigt.

Seit Jänner 2026 ist es auch möglich, sich in FinanzOnline von
einer Vertrauensperson aus dem privaten Umfeld vertreten zu lassen.
Dieses Service richtet sich an Menschen, die Unterstützung bei der
Nutzung von FinanzOnline benötigen und dafür eine Person ihres
Vertrauens bevollmächtigen möchten. Damit soll der Zugang zu Online-
Services der Finanzverwaltung niederschwelliger gestaltet werden.
Mittlerweile machen bereits rund 30.000 Personen von der sogenannten
unentgeltlichen Vertretung Gebrauch.

„Wir versuchen, die Verwaltung so effizient wie möglich
gestalten. Das geschieht etwa durch den Einsatz von KI und
Digitalisierung und die bessere Nutzung von Ressourcen. So schaffen
wir es, die Services im Interesse der Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler zu verbessern“, sagt Finanzminister Markus Marterbauer.

„Eine moderne Finanzverwaltung muss für die Österreicherinnen und
Österreicher vor allem eines sein: einfach, effizient und
verlässlich. Wenn Arbeitnehmerveranlagungen schneller bearbeitet und
Gutschriften dadurch früher ausbezahlt werden, ist das eine ganz
konkrete Verbesserung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die
deutlich kürzeren Bearbeitungszeiten zeigen, dass wir mit
effizienteren Abläufen, Digitalisierung und einem gezielten Einsatz
unserer Ressourcen auf dem richtigen Weg sind“, so
Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl.