Hitze am Arbeitsplatz: Ein unterschätztes Risiko!
Die sommerlichen Temperaturen sind da und mit ihnen kommt eine Herausforderung, die viele Arbeitnehmer unterschätzen: die Hitze am Arbeitsplatz. Während wir die Sonne in unserer Freizeit genießen, kann sie im Büro oder auf der Baustelle schnell zur Belastung werden. Doch welche Maßnahmen müssen Arbeitgeber ergreifen, um ihre Mitarbeiter zu schützen? Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) hat die zehn wichtigsten Regeln veröffentlicht, die Beschäftigte kennen sollten.
1. Private Ventilatoren: Ein Muss oder Luxus?
Die Frage, ob man einen privaten Ventilator oder andere Kühlgeräte verwenden darf, beschäftigt viele. Laut ÖGB-Expertin Verena Weilharter darf man das, jedoch nur nach Absprache mit dem Arbeitgeber. Sicherheitsfragen stehen hier im Vordergrund. Generell sollten solche Geräte vom Unternehmen bereitgestellt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Dies wirft die Frage auf, ob Unternehmen genug tun, um ihren Mitarbeitern einen komfortablen Arbeitsplatz zu bieten.
2. Klimaanlagen: Ein Recht oder ein Privileg?
Eine Klimaanlage im Büro klingt verlockend, ist aber nicht verpflichtend. Wenn jedoch eine vorhanden ist, sollte die Raumtemperatur 25 Grad möglichst nicht überschreiten. Fehlt eine Klimaanlage, müssen andere Maßnahmen ergriffen werden, um die Hitze zu reduzieren. Dazu gehören das Abdunkeln von Fenstern, Ventilatoren, Belüftungssysteme und das Bereitstellen alkoholfreier Getränke. Diese Maßnahmen sind nicht nur eine Frage des Komforts, sondern auch der Produktivität und Gesundheit der Mitarbeiter.
3. Dresscode bei Hitze: Was ist erlaubt?
Kurze Hosen und leichte Kleidung sind bei hohen Temperaturen verlockend, doch hier gilt es, mit dem Arbeitgeber oder der Führungskraft zu sprechen. An besonders heißen Tagen können Bekleidungsvorschriften gelockert werden. Schutzkleidung wie Helme oder Sicherheitsschuhe müssen jedoch weiterhin getragen werden. Die Hitzeschutzverordnung schreibt zudem UV-Schutzkleidung vor, die bereitgestellt und getragen werden muss. Hier zeigt sich, dass der Schutz der Mitarbeiter auch bei der Kleidung beginnt.
4. Gibt es ein Recht auf Hitzefrei?
Ein generelles Recht auf „hitzefrei“ gibt es nicht. Dennoch sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor erheblicher Hitze zu schützen. Dies kann durch geeignete Raumtemperaturen, Sonnenschutz, Ventilatoren oder Getränke geschehen. Besonders im Baubereich gibt es ab 32,5 Grad die Möglichkeit, hitzefrei zu geben. Der ÖGB fordert jedoch einen gesetzlichen Anspruch auf hitzefrei ab über 30 Grad, wenn keine kühlere Alternative angeboten werden kann.
5. Arbeiten im Freien: Die neue Hitzeschutzverordnung
Seit 2026 gibt es eine eigene Hitzeschutzverordnung für Arbeiten im Freien. Diese verpflichtet Arbeitgeber, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, sobald eine Hitzewarnung ab Stufe 2 (ab 30 Grad) ausgegeben wird. Das Arbeitsinspektorat darf dann kontrollieren. Die Verordnung betrifft jedoch nur Arbeiten im Freien, was laut ÖGB nicht ausreicht. Auch in Büros, Werkshallen und Klassenzimmern sind Maßnahmen notwendig.
6. Besondere Fürsorge für gefährdete Gruppen
Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht, besonders gegenüber älteren Beschäftigten, gesundheitlich gefährdeten Arbeitnehmern sowie werdenden oder stillenden Müttern. Diese Gruppen müssen besonders geschützt werden. Arbeitnehmer sollten zudem individuelle Gefährdungen melden, um ausreichenden Schutz zu gewährleisten.
7. Arbeitszeiten anpassen: Früher beginnen, Hitze vermeiden
Die Verlegung der Arbeitszeit ist eine mögliche Maßnahme zur Gefahrenvermeidung bei Arbeiten im Freien. Diese muss jedoch mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Eine Ausnahme bildet die Gleitzeit, bei der eine einseitige Anpassung der Arbeitszeit möglich ist. Frühere Arbeitszeiten können helfen, die größte Hitze zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.
8. Getränke: Ein Grundrecht bei Hitze?
Der Zugang zu Trinkwasser muss gewährleistet sein, ein Anspruch auf Mineralwasser oder Softdrinks besteht jedoch nicht. Arbeitgeber sollten dennoch darauf achten, dass ihre Mitarbeiter ausreichend hydriert sind, um gesundheitlichen Problemen vorzubeugen.
9. UV-Schutz bei Arbeit im Freien
Bei Arbeiten im Freien muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung bereitstellen, darunter Sonnencreme, Schutzkleidung und Kopfbedeckungen. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um langfristige Gesundheitsschäden zu vermeiden.
Fazit: Was bedeutet das für die Zukunft?
Die steigenden Temperaturen durch den Klimawandel machen die Einhaltung dieser Regeln immer wichtiger. In anderen Ländern, wie Spanien und Italien, sind ähnliche Maßnahmen längst Standard. Österreich muss nachziehen, um die Gesundheit und Sicherheit seiner Arbeitnehmer zu gewährleisten. Experten fordern, dass die Hitzeschutzverordnung auf alle Arbeitsbereiche ausgeweitet wird. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrem Arbeitsort, ausreichend geschützt sind.
Abschließend bleibt zu hoffen, dass Arbeitgeber die Bedeutung dieser Maßnahmen erkennen und ihre Verantwortung ernst nehmen. Der Schutz der Mitarbeiter sollte immer an erster Stelle stehen, denn nur gesunde Mitarbeiter können ihre beste Leistung bringen.