Wien (OTS) – Der Vogelfang geschieht im Morgengrauen abseits der
Öffentlichkeit an
versteckten Plätzen in den Bergen des OÖ Salzkammerguts. Um die
Bevölkerung über die wahren Vorgänge beim Singvogelfang zu
informieren, haben Aktivist:innen des VGT gestern insgesamt 4
Vogelfänger an 4 verschiedenen Fangplätzen bei Bad Goisern
überrascht. Dabei wurden folgende Fakten mit Foto- und Filmaufnahmen
dokumentiert:
– Obwohl die OÖ Artenschutzverordnung in § 11 nur 2 Lockvögel pro Art
erlaubt – beim Fichtenkreuzschnabel 4 – hatten die Vogelfänger mehr
Lockvögel in winzigen Käfigen an die Bäume gehängt. So hatte ein
Vogelfänger bspw. 6 Fichtenkreuzschnäbel.
– Die Artenschutzverordnung erlaubt den Fang von nur einem Vogel
jeder von 4 Arten, aber allein während der zweistündigen Beobachtung
eines Vogelfängers fing dieser 3 Fichtenkreuzschnäbel, 1 Gimpel, 1
Erlenzeisig und 1 Tannenmeise.
– Ein gefangener Gimpel wurde in einem kleinen Sackerl an einen
Baumstumpf gehängt.
– Die Lockvögel werden in winzigen Käfigen zu acht in einem Rucksack
auf den Berg gebracht, dort stundenlang an einen Baum gehängt, nur um
danach wieder im dunklen Rucksack gestapelt mit 2 weiteren Käfigen
für frisch gefangene Vögel ins Tal gebracht zu werden.
– Einmal fiel ein Käfig mit einem lebenden Lockvogel darin vom Baum,
stürzte bis auf den Boden und rollte durch den Wald einen Abhang
hinunter.
– Die Fangplätze sind so groß, dass sie nicht überblickt werden
können. So geriet mehrmals ein Vogel in eine Falle, ohne dass der
Vogelfänger dies bemerkte.
Zwei der vom VGT überraschten Vogelfänger riefen gleich die
Polizei. Da aber das Dokumentieren des Vogelfangs auf öffentlichem
Grund selbstredend erlaubt ist, konnte die Polizei nicht gegen den
VGT einschreiten, obwohl sie keinen Hehl daraus machte, dass sie das
gerne getan hätte. Die Beamt:innen behinderten VGT-Aktivist:innen
beim Abstieg und verhielten sich aggressiv und beleidigend. Und sie
hatten Fotos bekannter Tierschützer:innen dabei, um die VGT-
Aktivist:innen zu identifizieren. So wurde das Dokumentieren der
Missstände erschwert, anstatt dass die Beamt:innen die Vogelfänger
kontrolliert und die Gesetzesübertretungen geahndet hätten.
VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „Der Singvogelfang kann
nur deshalb weiterhin stattfinden, weil die große Mehrheit der
Menschen in Österreich nichts davon weiß. Blickt man einmal hinter
die Kulissen, merkt man schnell, dass die Vorgaben des § 11 der OÖ
Artenschutzverordnung nicht eingehalten werden. Die Anzahl der
Lockvögel wird überschritten, die Lockvögel sind viel öfter in
winzigen Käfigen als dort vorgegeben und es werden sehr viel mehr
Vögel gefangen, als gesetzlich maximal erlaubt. Und das, während
überall im Land die Anzahl der Singvögel zurückgeht. Diese Tradition
muss jetzt erneut überdacht werden. Alle Österreicher:innen sollten
mitentscheiden dürfen, ob das Fangen wilder Singvögel hierzulande
weiter geduldet werden muss.“
Der VGT hat eine Petition gegen diese grausame Tradition ins
Leben gerufen, die bereits von 2.700 Personen unterzeichnet wurde.
Pressefotos (Copyright: VGT.at)