TKG bringt förmlichen Antrag bei der Gleichbehandlungskommission ein: Integrationsbarometer 2025 des ÖIF unter Diskriminierungsverdacht

Wien (OTS) – Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG – Think
Tank) hat
einen förmlichen Antrag bei der Gleichbehandlungskommission – Senat
III eingebracht. Der Eingang des Antrags vom 18. Mai 2026 wurde am
20. Mai 2026 durch das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und
Forschung offiziell bestätigt.

Zwtl.: Integrationsbarometer 02/2025 unter rechtlicher Prüfung

Gegenstand des Verfahrens ist das mit öffentlichen Mitteln
finanzierte Integrationsbarometer 02/2025 des Österreichischen
Integrationsfonds (ÖIF). Nach Auffassung der TKG ist die Studie
geeignet, Personen muslimischen Glaubens sowie Menschen mit
Migrationshintergrund aufgrund ihrer Religion und ihrer ethnischen
Zugehörigkeit strukturell zu stigmatisieren und mittelbar zu
diskriminieren.

Die TKG folgt damit der ausdrücklichen schriftlichen Empfehlung
der Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundes, wonach „die
Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes zu Förderungsmaßnahmen (§§
14, 28 und 40 GlBG) beachtlich sein könnten“ und eine abschließende
Klärung durch die Gleichbehandlungskommission oder durch ordentliche
Gerichte erfolgen könne.

Zwtl.: Ja zum Glauben. Nein zum Missbrauch der Religion.

Nein zum Missbrauch des Glaubens unter dem Deckmantel religiöser
Seilschaften, die die freiheitliche, demokratische sowie
rechtsstaatlich-säkulare Grundordnung ausnutzen – unabhängig davon,
welcher Religion sie angehören.

Seit Jahren fordert die TKG einen stärkeren säkularen Staat, in
dem keine Religionsgemeinschaft das Gleichheitsprinzip missbrauchen
oder sich politische, gesellschaftliche, finanzielle oder
institutionelle Sonderstellungen verschaffen kann.

Nach Auffassung der TKG entstehen erhebliche gesellschaftliche
Spannungen genau dort, wo einzelne religiöse oder ideologische
Netzwerke dauerhaft privilegierte Positionen sichern und dadurch den
Eindruck einer Ungleichbehandlung innerhalb des Rechtsstaates
erzeugen.

Zwtl.: Grundsatz- und Vertrauensfrage für den Rechtsstaat

Nach Auffassung der TKG wurden Muslime in Österreich – plural,
vielfältig und unterschiedlich – zunehmend durch unterschiedliche
politische, ideologische und gesellschaftliche Kräfte in Geiselhaft
genommen, pauschal problematisiert und gesellschaftlich
stigmatisiert.

Die Gleichbehandlungskommission wird ersucht zu prüfen,

– ob das Integrationsbarometer 02/2025 geeignet ist, Personen
muslimischen Glaubens sowie Menschen mit Migrationshintergrund
mittelbar zu diskriminieren,

– ob die Studie gesellschaftliche Vorurteile verstärkt und
gesetzlich geschützte Gruppen stigmatisiert,

– und ob öffentliche Mittel des Bundes für eine derartige Studie
rechtmäßig verwendet werden durften.

Vollständige Sachverhaltsdarstellung (63 Seiten)

https://www.turkischegemeinde.at/wp-
content/uploads/18.05.06.Gleichbehandlungskomission-
Beschwerde19.05.2026-mit-Sachverhaltsdarstellung.pdf