Wien (OTS) – Wieso kann ein US-Techgigant in Oberösterreich ein
Rechenzentrum
planen, das Projekt ohne substanzielle Auflagen exorbitant vergrößern
und damit ungeschoren davonkommen? Vereinfacht gesagt: Weil
Österreichs Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz (UVP-G 2000) mit
der technischen Entwicklung nicht mitgehalten hat und Datacenter dort
schlichtweg nicht vorkommen und: Was das Gesetz nicht kennt, kann das
Gesetz auch nicht regeln. Das ÖKOBÜRO hat die rechtliche Situation
analysiert und liefert in einer brandaktuellen Studie gemeinsam mit
der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 rasch umsetzbare
Lösungsansätze.
„Die Politik muss jetzt die Stopptaste zu drücken. Es braucht zu
allererst ein Moratorium für neue Rechenzentren. So lange, bis alle
rechtlichen und politischen Fragen geklärt sind. Eine koordinierte
Strategie muss sich dann gesellschaftlich notwendigen Anwendungen
orientieren, um so unnötigen Ressourcenverbrauch zu vermeiden.
Besonders wichtig ist die rasche Einführung einer UVP-Pflicht für
große Rechenzentren“, fordert Hannah Keller, Klima- und
Energiesprecherin bei GLOBAL 2000, die notwendigen nächsten Schritte.
Keine Alleingänge
„Datencenter kommen als Vorhabenstyp im österreichischen UVP-
Gesetz nicht vor. Auch die EU-Richtlinie kennt diesen Projekttyp noch
nicht, da er bei der Einführung schlicht so nicht existierte.
Richtlinie und Gesetz arbeiten mit Schwellenwerten für bestimmte
Vorhaben, wie etwa erzeugte MW eines Kraftwerkes, Anzahl von
Parkplätzen oder Wassermenge eines Stausees. Unser System hat hier
eine offensichtliche Lücke, die geschlossen werden muss“, fasst
Gregor Schamschula, Studienautor und Geschäftsführer von ÖKOBÜRO die
aktuelle Situation zusammen.
Um die rechtlichen Rahmenbedingungen wirksam anzupassen, müssen
vor allem an der Schnittstelle zwischen europäischem und nationalem
Recht die entsprechenden Zahnräder flüssig ineinander greifen.
ÖKOBÜRO und GLOBAL 2000 präsentieren heute einen differenzieren
Ansatz: Anlagen mit 50 MW elektrischer Anschlussleistung sollen einer
generellen UVP-Pflicht unterliegen. Anlagen mit 20 MW dann, wenn sie
große Wassermengen verbrauchen und die Abwärme nur zu einem kleinen
Teil genutzt wird. Anlagen mit 10 MW sollen dann einer UVP-Pflicht
unterliegen, wenn sie in sensiblen Gebieten errichtet werden sollen.
Gemeinsamer Plan erforderlich
Österreichs Ressourcen an Energie, Wasser, Platz und Material
sind begrenzt. Damit sind auch die Ausbaumöglichkeiten begrenzt, und
es muss klar definiert sein, ob, wo und durch wen Rechenzentren
gebaut werden dürfen.
Die Verantwortlichen in der Bundesregierung haben also einen
klaren Handlungsauftrag: „Unsere Bevölkerung, unsere
landwirtschaftlichen Böden, Wasserreserven und Naturgebiete dürfen
nicht an Techkonzerne verkauft werden. Stattdessen braucht es eine
nationale Strategie für den nachhaltigen, effizienten und souveränen
Ausbau der notwendigen digitalen Infrastruktur – Im Interesse der
Menschen in Österreich, nicht dem der Techmilliardäre“, so Keller
abschließend.
– zur Studie
– Petition “Österreich nicht an Tech-Konzerne verkaufen”