Reaktion auf Grubers Sommerlochvorstoß: Nun belehrt Umweltorganisation den LHStv

Wien (OTS) – Als uninformiert und danebenliegend bezeichnet die
Umweltorganisation
VIRUS die jüngste Attacke des Kärntner VP-
Landeshauptmannstellvertreters auf Umweltorganisationen. UVP-Experte
Wolfgang Rehm: „Gruber hat bei seinem unbegründeten Sommerloch-
Ausritt gezeigt, dass er keine Ahnung von der Materie hat und ist
sein Mogelpackungs-Forderungsprogramm bereits großteils jetzt
Rechtsbestand. Da geht es offenbar nur um Stimmungsmache und
politisches Kleingeld. Völlig untragbar und einen Rücktritt
nahelegend ist Eggers Rhetorik, die Vertreter des Umweltschutzes
offen als Feinde bezeichnet.“

Das 10 Punkte Programm Grubers beinhalte zu einem Gutteil
Forderungen, die bereits geltendes Recht sind, das betreffe 7 Punkte
gänzlich und einen der teilweise erfüllt sei, der Rest seien diffuse
Wünsche. Warum es dafür überhaupt ein Rechtsgutachten einer als
Projektwerberanwälte bekannten Kanzlei gebraucht habe, sei aus den
Veröffentlichungen nicht ersichtlich. Die Forderungen, die nicht
ohnehin schon im Rechtsbestand seien, beträfen einerseits
„Präzisierungen“ die aber nicht konkretisiert worden seien „Der
weiters vorgebrachte Wunsch nach finanzieller Durchleuchtung dient
wohl zur Vertreibung der Spendenbasis des Feindes, ohne dass dies
einen Bezug zur Arbeit von Umweltorganisationen hätte, und macht sich
die Forderung nach Verwaltungsstrafen in harten Ansagen immer gut,
ist aber hemmungslos populistisch,“ kritisiert Rehm. Behörden könnten
bereits jetzt eine Überprüfung verlangen. Warum der 2018 geschaffene
Standortanwalt als Wirtschaftskammer-Interessensvertreter, der in all
den 8 Jahren seiner Existenz ein Fremdkörper ohne Funktion im UVP-
Verfahren geblieben sei, hier als Antragssteller für unbegründete
Prüfverfahren auftreten solle, sei allerdings nicht nachvollziehbar.
Als Beleg für die fehlende Neutralität und Objektivität bei der
Herangehensweise könne der Verweis des nicht in Kärnten ansässigen
Rechtsanwalts Dr. Georg Eisenberger auf das steiermärkische
Pumpspeicherkraftwerksprojekt Koralm im behaupteten Zusammenhang mit
den Folgen langer Genehmigungsverfahren gelten. Dieses sei laut der
wiedergegebenen Aussendung bereits 2015 eingereicht und bis heute
nicht genehmigt. „Dies suggeriert ein noch laufendes Verfahren.
Tatsächlich ist die Sache, wie auch Eisenberger bekannt ist, bereits
2023 rechtskräftig vom Bundesverwaltungsgericht entschieden worden,
dies nur eben zuungunsten des Projekts mit einer Versagung der
Genehmigung und ist das Verfahren im ordentlichen Instanzenzug
beendet“, berichtigt Rehm. Es sei auch eine Falschinformation, dass
die Parteienrechte von Umweltorganisationen durch BM Gewessler 2023
geschaffen worden seien. „Diese existieren tatsächlich bereits seit
2005 und nicht aus Jux und Tollerei sondern sind eine aus
internationalem und EU-Recht resultierende verpflichtende Vorgabe,
darf deren Tätigkeit nicht übermäßig erschwert oder faktisch
verunmöglicht werden und dürfen explizit Umweltorganisationen in
Ausübung der ihnen verliehenen Rechte nicht schikaniert werden,“ so
Rehm. Bei den nicht mit Bürgerinitiativen zu vermischenden
Umweltorganisationen käme es gerade nicht auf persönliche oder
regionale Betroffenheit an, sondern machten diese die Einhaltung von
Umweltschutzvorschriften geltend, übten damit eine anerkannte „public
watchdog“- Funktion aus und gehöre aktuell von unverständigen
Politikern kritisierte strategisches Vorgehen zur Erreichung und
Sicherstellung eines hohen Umweltschutzniveaus zu ihren
Wesensmerkmalen. „Es müssen auch Provinzpolitiker anerkennen, dass es
ohne Umweltschutz und Erhalt der Lebensgrundlagen keine Wirtschaft
gibt“, so Rehm abschließend.