ÖBVP: Jugendschutz darf nicht am 14. Geburtstag enden

Wien (OTS) – Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie
(ÖBVP) begrüßt
den Ministerialentwurf zur Änderung des Audiovisuelle-Mediendienste-
Gesetzes als wichtigen Meilenstein für den digitalen Kinder- und
Jugendschutz. Positiv ist insbesondere, dass der Entwurf nicht bei
einem pauschalen Verbot ansetzt, sondern jene Plattformmechanismen in
den Blick nimmt, die problematische Nutzung gezielt fördern.

Aus Sicht des ÖBVP bleibt der Entwurf jedoch hinter dem
Notwendigen zurück, denn psychische Entwicklung endet nicht mit dem
14. Geburtstag. Gerade Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren sind
weiterhin besonders anfällig für algorithmisch verstärkte Inhalte,
sozialen Vergleich, Cybermobbing, Schlafstörungen, problematische
Nutzung und Beeinträchtigungen ihres Selbstwerts. Der ÖBVP fordert
daher altersadäquate Schutzstandards bis zur Volljährigkeit.

Für den ÖBVP ist die Debatte über ein Social-Media-Gesetz auch
eine Debatte über den Namen, denn viele der betroffenen Plattformen
fördern nach Einschätzung des ÖBVP längst nicht mehr das, wofür der
Begriff „soziale Medien“ ursprünglich stand. Statt echte Beziehungen
zu stärken, begünstigten ihre Mechanismen Vergleich, Rückzug und
Abhängigkeit. Der ÖBVP fordert daher, dass der Gesetzgeber genau
diese beziehungsschädigende Wirkung als Regulierungsziel anerkennt,
nicht nur die reine Nutzungsdauer.

Zwtl.: Barbara Haid, Präsidentin des ÖBVP

„Der Begriff ‚Soziale Medien‘ ist irreführend. Viele Plattformen
wirken heute wenig sozial: Sie fördern Vergleich statt Beziehung,
Isolation statt Gemeinschaft und Aufmerksamkeit statt Wohlbefinden.
Wenn Geschäftsmodelle auf maximaler Aufmerksamkeit statt auf dem Wohl
junger Menschen aufbauen, dann braucht es klare gesetzliche Grenzen.
Aus den sozialen Medien ist der soziale Aspekt in den Hintergrund
gerückt. Man könnte sogar fast von „a-sozialen Medien“ sprechen. #
beziehungwirkt – und genau diese Beziehungen müssen wir schützen,
statt sie durch Plattformlogiken verdrängen zu lassen“.

Die Begriffswahl soll zum Nachdenken anregen. Der Ausdruck „a-
soziale Medien“ lenkt den Blick weg von der reinen Bildschirmzeit und
hin zur Frage, welche Formen sozialer Interaktion diese Plattformen
fördern und welche sie möglicherweise verdrängen. Solange
Aufmerksamkeit das zentrale Geschäftsmodell bleibe, so Haid, werde
auch die beste Alterskennzeichnung allein nicht ausreichen.

Über diese Debatte hinaus fordert der ÖBVP, psychische Gesundheit
ausdrücklich als gesetzliches Schutzziel zu verankern. Neben
Datenschutz und Jugendschutz müssen insbesondere Schlafqualität,
Identitätsentwicklung, Körperbild, Cybermobbing, suchtähnliche
Nutzung und die Auswirkungen algorithmischer Empfehlungssysteme
berücksichtigt werden.

Zwtl.: Markus Böckle, ÖBVP-Präsidiumsmitglied und Leiter des
Departements Wissenschaft und Forschung

„Die internationale Forschung zeigt seit Jahren ein konsistentes
Bild: Nicht die Bildschirmzeit allein ist entscheidend, sondern die
Gestaltung der Plattformen. Empfehlungsalgorithmen, Endlos-Scrollen,
Push-Benachrichtigungen und variable Belohnungssysteme sind darauf
ausgelegt, Aufmerksamkeit möglichst lange zu binden. Moderne
Regulierung muss deshalb genau diese Mechanismen adressieren“.

Internationale Studien wie zum Beispiel der Jugend-Advisory des
U.S. Surgeon General aus dem Jahr 2023 oder die Untersuchung von Amy
Orben und Andrew Przybylski zu Bildschirmzeit und Wohlbefinden
Jugendlicher stützen diese Einschätzung und liefern die
wissenschaftliche Grundlage für die Forderungen des ÖBVP.

Zwtl.: Forderungen des ÖBVP:

Schutzstandards für alle Minderjährigen bis zum 18. Lebensjahr.

Psychische Gesundheit ausdrücklich als gesetzliches Schutzziel.

Verpflichtende Schutzmaßnahmen gegen manipulative
Plattformmechanismen.

Verbindliche und ausreichend finanzierte Medienbildung sowie
Förderung realer sozialer Beziehungen.

Datensparsame Altersverifikation ohne umfassende Identifizierung
der Nutzer:innen.

Unabhängige wissenschaftliche Evaluierung des Gesetzes spätestens
zwei Jahre nach Inkrafttreten.

Barbara Haid fasst zusammen: „Dieses Gesetz ist ein wichtiger
erster Schritt – aber noch nicht das Ziel. Wer Kinder und Jugendliche
nachhaltig schützen will, muss die Verantwortung dort verankern, wo
die Risiken entstehen: bei den Mechanismen der Plattformen selbst,
nicht bei einer starren Altersgrenze. Psychische Gesundheit muss
künftig genauso selbstverständlich geschützt werden wie die
körperliche Gesundheit.“