ÖAMTC informiert über Details zur Kostensenkung bei Besitzstörungsklagen

Wien (OTS) – Besitzstörungsklagen sorgen seit Jahren für
Verunsicherung und
verursachen mitunter hohe Kosten für Betroffene. Schon kurzes
Abstellen oder bloßes Wenden des Fahrzeugs auf fremdem Grund kann
hohe Zahlungsforderungen nach sich ziehen. Mit Jahresbeginn 2026 sind
nun wesentliche Neuregelungen in Kraft getreten: Die deutliche
Senkung der Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren sind ein
wichtiger Schritt im Kampf gegen die systematische Abzocke. Gemeinsam
mit ARBÖ, VKI, AK, WKO und der Rechtsanwaltskammer wird der ÖAMTC
über diese Neuerungen auf den jeweiligen Unternehmenswebsites und in
der persönlichen Beratung intensiv informieren. „Die Verunsicherung
bei den Konsument:innen ist nach wie vor groß. Dass es nun endlich
wirksame rechtliche Rahmenbedingungen und eine deutliche
Kostensenkung gibt, ist ein wichtiges Signal“, sagt Martin Hoffer,
Leiter der ÖAMTC Rechtsdienste.

Zwtl.: Kosten auf etwa 200 Euro begrenzt

Bei Besitzstörungen mit Kraftfahrzeugen beträgt die
Bemessungsgrundlage für Anwaltskosten nun 40 Euro, die Gerichtsgebühr
70 Euro. Inklusive Halterauskunft kann ein Gerichtsverfahren damit im
günstigsten Fall rund 200 Euro kosten. „Voraussetzung ist aber, dass
nicht gestritten wird“, erklärt Hoffer. Das Beste ist somit, gar
nicht zu Gericht zu gehen und dadurch einen Versäumungsbeschluss zu
veranlassen. „Überhöhte außergerichtliche Zahlungsforderungen von 350
oder 400 Euro verlieren damit ihre Grundlage“, so Hoffer. Auch
sogenannte Prozessverzichtsvereinbarungen sollten künftig diesen
Betrag jedenfalls nicht überschreiten.

Neu ist auch, dass diese Fälle künftig bis zum Obersten
Gerichtshof geführt werden können. Mit dieser Möglichkeit erwartet
der Mobilitätsclub eine bundesweite Klärung offener Rechtsfragen, die
bislang nur bis zu den Landesgerichten herangetragen werden konnten.

Zwtl.: Parkordnungen: Transparente Richtlinien gegen
„Abkassierfallen“

Neben den Kosten nach Störungen des Besitzes von Privatgrund und
Inkassoforderungen erreichen den ÖAMTC regelmäßig auch Beschwerden
über Forderungen wegen Verstößen gegen Parkordnungen, etwa auf
Supermarkt- oder Park & Ride-Parkplätzen. Hier hat der Fachverband
Garagen, Tankstellen und Serviceunternehmen der WKO reagiert und
Verhaltensrichtlinien zur Kontrolle und Bewirtschaftung von
Kund:innenparkplätzen veröffentlicht.

Im Fokus stehen dabei Transparenz, gute Erkennbarkeit der
Bedingungen sowie die Angemessenheit von Sanktionen. Ziel ist es,
unseriöse „Abkassierfallen“ zu verhindern und faire, nachvollziehbare
Lösungen zu fördern. „Die neuen Leitlinien und Infoblätter sollen
Orientierung bieten, wie man Parkverstöße seriös verhindert und –
wenn nötig – angemessen ahndet“, so Hoffer.

Details über die einzelnen Kosten sind unter www.oeamtc.at/recht
nachzulesen. Bei Unsicherheiten oder offenen Fragen und zur
Abstimmung der zweckmäßigen Vorgangsweise können sich Mitglieder
weiterhin wie gewohnt an die kostenlose ÖAMTC Rechtsberatung wenden.