Medienbehörde KommAustria veröffentlicht Entscheidungen zur Qualitäts-Journalismus-Förderung und Presseförderung 2026

Wien (OTS) – Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
veröffentlichte am
22. Juli 2026 die jüngsten Entscheidungen über die Vergabe von
Fördermitteln nach dem Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-
G). Die Förderentscheidungen betreffen die von den Fördernehmer:innen
im Jahr 2026 beantragten Mittel aus der mit jährlich rund 20
Millionen Euro dotierten Förderung, um die auf Grundlage von
Nachweisen aus dem jeweils vorangegangenen Jahr angesucht werden
kann. Nach eingehender Prüfung der Förderansuchen und in Abstimmung
mit dem gesetzlich eingerichteten Fachbeirat, konnten für 2026 191
Förderansuchen auf Unterstützung aus der Qualitäts-Journalismus-
Förderung von 94 Förderwerber:innen mit einem Gesamtfördervolumen von
gut 20 Millionen Euro bewilligt werden.

Zudem informierte die KommAustria über die Vergabe der bei ihr
gemäß „Presseförderungsgesetz 2004“ eingerichteten Presseförderung .
Hier wurden für das Jahr 2026 42 Förderansuchen von 37 Verleger:innen
mit einem Gesamtfördervolumen von gut 7,1 Millionen Euro bewilligt.

Qualitäts-Journalismus-Förderung

Die Qualitäts-Journalismus-Förderung zielt darauf ab, die
Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien wie Tages- und
Wochenzeitungen, Magazine und auch reiner Online-Medien zur Wahrung
des demokratiepolitischen Diskurses und der Meinungsvielfalt zu
unterstützen.
Eine Qualitätsbeurteilung der jeweiligen Inhalte sieht das Gesetz als
Fördervoraussetzung nicht vor, formuliert aber Ausschlussgründe von
der Förderung. Dazu zählen Aufrufe zum gewaltsamen Kampf gegen die
Demokratie oder den Rechtsstaat, die Befürwortung von Gewalt gegen
Menschen als Mittel der Politik, die wiederholte Aufstachelung zu
Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe oder rechtskräftige Verurteilungen
wegen Verstößen gegen bestimmte Strafgesetze.

„Die Qualitäts-Journalismus-Förderung leistet mit ihrem
Fördervolumen und in der Schwerpunktsetzung einen wesentlichen
Beitrag, um in diesen, für die Medien wirtschaftlich sehr schwierigen
Zeiten Arbeitsplätze für hauptberuflich beschäftigte Journalistinnen
und Journalisten abzusichern und damit ein meinungsvielfältiges,
professionelles Informationsangebot zu gewährleisten“, erklärt Dr.in
Martina Hohensinn , zuständiges Mitglied der KommAustria. „Damit
stellt die Qualitäts-Journalismus-Förderung im Ergebnis einen
demokratiepolitischen Gewinn für die gesamte Gesellschaft dar“, so
Hohensinn.

Die Qualitäts-Journalismus-Förderung ist in mehrere Segmente
unterteilt. Förderungen aus dem Segment „Journalismus-Förderung“
werden nach der Anzahl der hauptberuflich in den Redaktionen der
Förderwerber:innen beschäftigten Journalist:innen berechnet. Darauf
entfallen rund drei Viertel des jährlichen Förder-Budgets. Im Jahr
2026 sind dies 74 bewilligte Einreichungen mit einem Fördervolumen
von gut 15 Millionen Euro. Weitere Förderbereiche sind die
Inhaltsvielfalts-Förderung für regionale und internationale bzw. EU-
Berichterstattung (2026: 2,5 Millionen Euro), die Förderung von Aus-
und Fortbildungs-Maßnahmen (2026: rund 1,1 Millionen Euro), eine
Medienkompetenz-Förderung (2026: 700.000 Euro) sowie die Förderung
von repräsentativen Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Online-
Bereich, von Presseclubs sowie von Medienforschungs-Projekten (2026:
knapp 320.000 Euro).

In Summe wurden die Budgetmittel der Qualitäts-Journalismus-
Förderung im Jahr 2026 ausgeschöpft. Alle eingelangten Förderansuchen
sowie deren Bewilligungen oder Ablehnungen sind einschließlich der
Begründungen auf der Website des Fachbereichs Medien der Rundfunk und
Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) unter
https://data.rtr.at/pages/open-data/mf-qjf veröffentlicht und stehen
dort als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch
weiterverarbeitet werden können.

Nähere Informationen zur Qualitäts-Journalismus-Förderung, wie
beispielsweise zu den Förderrichtlinien, bietet das Web-Angebot der
RTR unter www.rtr.at/QJF .

Presseförderung

Mit dem „Presseförderungsgesetz 2004“ unterstützt der Bund
österreichische Tages- und Wochenzeitungen zur Förderung der Vielfalt
der Presse in Österreich. Die Mittel der Presseförderung , um die
ebenfalls immer auf Grundlage von Nachweisen aus dem vorangegangenen
Jahr angesucht werden kann, werden jährlich mit dem Bundesbudget
festgelegt und sind auf die zwei Segmente „Vertriebsförderung“ für
Tages- und Wochenzeitungen sowie auf die „Besondere Förderung“ zur
Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen zu verteilen.
Hierzu standen im Jahr 2025 Fördermittel in Höhe von insgesamt
7.127.000 Millionen Euro zur Verfügung. Davon flossen knapp 3,9
Millionen Euro in die Vertriebsförderung und rund 3,2 Millionen Euro
in die Besondere Förderung zum Erhalt der regionalen
Angebotsvielfalt. Auch diese Förderentscheidungen sind auf der
Website der RTR Medien als Open Data veröffentlicht und können unter
https://data.rtr.at/pages/open-data/mf-presse abgerufen werden.

Über KommAustria und RTR Medien

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit
Regulierungs-, Verwaltungs- und Fördertätigkeiten für einen fairen
Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für
Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste sowie im
Bereich digitaler Plattformen. Geschäftsstelle der KommAustria ist
die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine
Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR
Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post)
gegliedert. rtr.at