Wien (OTS) – „Es gibt in Österreichs Arbeitswelt zwar kein
allgemeines Recht auf
Hitzefrei. Jedoch bedeutet das nicht, dass Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber keine Maßnahmen ergreifen müssen, wenn die Konzentration
sinkt, wenn Hitze zur Belastung oder Gefahr für die eigene oder die
Gesundheit anderer wird“, erinnert Markus Petritsch, Vorsitzender des
Fachbereichs Straße in der Gewerkschaft vida, an die gesetzliche
Fürsorgepflicht, die Arbeitgeber:innen gegenüber Arbeitnehmer:innen
haben. Bei typischen Tätigkeiten im Straßenverkehr wie LKW-, Bus-
oder Taxilenker:innen würden viele zuerst an sowieso klimatisierte
Arbeitsplätze denken. „In vielen älteren Fahrzeugen ist das aber noch
keine Selbstverständlichkeit“, denkt Petritsch dabei etwa an die
vielen Paketzusteller:innen. „Vor allem müssen sie alle, genauso wie
auch Be- und Entlader von LKWs einen Gutteil ihrer Arbeitszeit
außerhalb klimatisierter Fahrzeuginnenräume verbringen“, gibt der
vida-Gewerkschafter zu bedenken.
Wenn das gesamte Land zur Sauna wird, dann müsse Paket- oder
Essenszustellung auch in der prallen Sonne stattfinden. „Hier kann
längst nicht mehr von Hitze als Komfortproblem gesprochen werden.
Arbeitgeber:innen sollten daher zumindest für Wasser, Schatten oder
sonstige Kühlungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten sorgen“, bekräftigt
Petritsch, dass Arbeitgeber:innen ihre Beschäftigten vor erheblichen
Belastungen durch Hitze schützen müssen, wenn die Gesundheit oder
Sicherheit gefährdet ist.“ Wenn bei Arbeitnehmer:innen
gesundheitliche Beschwerden aufgrund von Hitze auftreten, dann
sollten sie diese sofort melden bzw. bei Bedarf ärztlich abklären
lassen, rät Petritsch.
Seit 2026 gilt eine Hitzeschutzverordnung für Arbeiten im Freien:
Ab Hitzewarnung GeoSphere Austria Stufe 2 müssen Schutzmaßnahmen
umgesetzt werden. Die Arbeitsinspektion beschreibt diese Warnstufe
als Bereich ab etwa 30 bis 34 Grad gefühlter Temperatur. Jenseits von
klassischen Dienstverhältnissen gelten diese Maßnahmen aber etwa
nicht für freie Dienstnehmer:innen, wie etwa bei den Fahrradbot:innen
oder bei Selbständigkeit bzw. Scheinselbständigkeit, wie dies oft in
der Paketzustellung bei Subvergaben vorkommt, so Petritsch weiter.
Die Arbeit der Fahrradbot:innen findet klar im Freien statt und
grundsätzlich wären sie somit in Österreich ebenfalls von der
Hitzeschutzverordnung erfasst, wenn sie keine freien
Dienstnehmer:innen wären. Deshalb sind ihre sogenannten
„Arbeitgeber:innen“, also Internet-Plattformen wie Foodora,
Lieferando und Volt, eben nicht verpflichtet , Schutzmaßnahmen bei
Hitze umzusetzen. Oftmals gebe es von Plattformen „Empfehlungen“ an
die Rider:innen, bei Erschöpfung nach zwei Stunden eine Pause
einzulegen. Dadurch ergebe sich aber für die Zusteller:innen das
Problem, dass sie während der Ruhepause nichts verdienen. Bot:innen
als freie Dienstnehmer:innen werden pro Auftrag bezahlt und gerade
bei extremer Hitze würden die Bestellungen ansteigen, da dann mehr
Menschen lieber zu Hause als im Schanigarten speisen wollen,
schildert Petritsch dieses Dilemma.
„In Summe ist beim Arbeitsschutz bei Hitze bei fast allen
Berufsgruppen, die im Straßenverkehr tätig sind, noch viel zu wenig
abgedeckt, etwa was den Zugang zu fließendem Wasser oder Räumen zum
Abkühlen betrifft. Hier sind Politik und Arbeitgeber:innen gefordert,
mit konkreten Bestimmungen die Lücken im Arbeitsschutz endlich zu
schließen“, betont Petritsch abschließend.