Gaál: Ausweitung der Förderung für altersgerechten Wohnungsumbau

Wien (OTS) – Um das altersgerechte und barrierefreie Wohnen zu
erleichtern,
fördert das Land Wien für Wiener*innen ab 60 Jahren den Umbau von
Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern.

In der Praxis sind das am häufigsten Umbauten im Sanitärbereich (
wie etwa der Einbau von bodenebenen Duschen, Türverbreiterungen und
WCs mit Stütz- und Haltegriffen), sowie die Montage von
Treppenliften.

Im Rahmen der bisher bestehenden Förderung konnte eine
Unterstützung von bis zu 35 Prozent der förderbaren Kosten, maximal
4.200 Euro, beantragt werden. Mit Jahresbeginn wurde diese
Fördersumme deutlich angehoben. Nun ist eine bis zu 80 Prozent höhere
Förderung möglich, nämlich bis zu 7.500 Euro (50 Prozent der
förderbaren Kosten).

„Bis ins hohe Alter selbstbestimmt im eigenen Zuhause leben zu
können ist eine immer wichtiger werdende Frage, die viele
beschäftigt. Denn früher oder später sind Anpassungen unvermeidbar,
damit das eigene Zuhause sicher bleibt und den geänderten
Bedürfnissen im Alter entspricht. Das kann beispielsweise im
Badezimmer die Errichtung einer barrierefreien, bodenebenen Dusche
sein. Umbauten also, die für die tägliche Lebensqualität einen großen
Unterschied bedeuten, aber auch für die eigene Sicherheit und
Gesundheit. Und das darf nicht an finanziellen Hürden scheitern.
Deshalb haben wir die Förderung für solche Umbauten deutlich
ausgeweitet, um die Wienerinnen und Wiener bei der Wohnungsanpassung
fürs Alter bestmöglich zu unterstützen“, erklärt Vizebürgermeisterin
und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.

Von der Förderung umfasst sind Installationen und bauliche
Maßnahmen, die ein altersgerechtes und barrierefreies Wohnen
erleichtern und nach der ÖNORM B 1600 definiert sind. Das sind etwa
ein barrierefreier Zugang durch eine Rampe, Treppenlifte, motorische
Türöffnungshilfen oder im Sanitärbereich Raumvergrößerungen,
bodenebene Duschen, unterfahrbarer Waschtische, tragfähige Wände zur
Montage von Stütz- und Haltegriffen sowie Duschsitze und
Thermostatarmaturen.

Für die technische und förderrechtliche Abklärung, welche
Umbauarbeiten und Installationen in der eigenen Wohnung gefördert
werden können, findet eine eigene Beratung statt.

Für soziale Treffsicherheit gelten die Einkommensgrenzen des
WWFSG (§ 11 Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz,
für eine Person sind das 43.770 Euro, für zwei Personen 65.230 Euro
Jahres-Hauhaltseinkommen)

Die Beratungsgespräche finden in der gemeinsame Informations- und
Einreichstelle statt:

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche
Angelegenheiten (MA50)

Technische Stadterneuerung (MA 25)

1200 Wien, Maria-Restituta-Platz 1

6. Stock, Zimmer 6.09, “Info-Point”

Montag bis Freitag, 8-13 Uhr,

Telefonische Auskünfte unter +43 1 4000-74860

Alle wichtigen Informationen für altersgerechte Umbauten:

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-
wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/umbau-
altersgerecht.html