Wien (OTS) – Als Interessenvertretung der Internetwirtschaft in
Österreich begrüßt
die ISPA, dass die Bundesregierung auf einen differenzierten,
konstruktiven Ansatz setzt und nicht auf bloße Symbolpolitik. „Eine
wirksame und rechtssichere Lösung kann aber nur auf europäischer
Ebene erzielt werden“ , appelliert ISPA-Generalsekretär Stefan
Ebenberger. „Deswegen fordern wir die Bundesregierung auf, weiter auf
eine koordinierte EU-Lösung hinzuwirken, statt einen nationalen
Alleingang zu riskieren. Wir erkennen die Bemühungen, den
Kinderschutz in den Sozialen Medien zu verbessern sowie ein hohes
Datenschutzniveau sicherzustellen an, dies gilt es in der Umsetzung
ganz besonders zu beachten und laufend zu kontrollieren. Auch bleibt
die Medienbildung zentral.“
Zwtl.: Europäische Lösung als einzig wirksamer Weg
„Der politische Druck, den Österreich und andere Mitgliedstaaten
in den vergangenen Jahren auf Brüssel ausgeübt haben, hat Früchte
getragen. Die Europäische Kommission hat reagiert, und für Herbst
weitere Maßnahmen neben dem Digital Service Act (DSA) angekündigt“ ,
sagt Ebenberger. „Der DSA ist ein vollharmonisierendes EU-Regelwerk,
das die großen Plattformen bereits umfassend in die Pflicht nimmt und
das nationale Spielräume für zusätzliche Regulierung bewusst
begrenzt. Hinzu kommt das Herkunftslandprinzip, da relevante
Plattformen nicht in Österreich ansässig sind. Nationale Alleingänge
bringen daher erhebliche rechtliche Herausforderungen mit sich, weil
es national kaum Befugnisse gibt, Plattformen zur Verantwortung zu
ziehen, die nicht in Österreich ansässig sind. Eine europaweite
Regelung würde zudem, sämtliche relevanten Dienste gleichermaßen
erfassen und Ausweichbewegungen auf weniger regulierte Angebote
verhindern. Die ISPA appelliert daher an die Bundesregierung, weiter
auf eine gemeinsame EU-Lösung hinzuwirken“ , betont Ebenberger.
Zwtl.: AVMD-Richtlinie nur bedingt geeignete Rechtsgrundlage
„Der vorliegende Entwurf stützt sich auf die Richtlinie über
audiovisuelle Mediendienste. Diese Rechtsgrundlage ist jedoch nur
bedingt geeignet“ , warnt Ebenberger. Die AVMD-Richtlinie erfasst
primär Video-Sharing-Plattformen und regelt den Zugang zu
entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten – nicht den Zugang zur
Plattform selbst. Ein generelles Plattformzugangsverbot ab einem
bestimmten Alter lässt sich daraus nur schwer ableiten. Darüber
hinaus ist völlig offen, welche Plattformen konkret vom
Anwendungsbereich erfasst werden. Der Versuch, über die AVMD-
Richtlinie auch suchtfördernde Designelemente zu regulieren ist vom
Richtlinienrahmen zudem wohl kaum mehr gedeckt.
Hinzu kommt, dass der auf Video-Sharing-Plattformen beschränkte
Anwendungsbereich kein Level Playing Field schafft: Andere Dienste
mit vergleichbarem Gefährdungspotenzial – etwa Online-Gaming-
Plattformen – bleiben ausgenommen. „Wer Jugendschutz ernst nimmt,
muss alle relevanten Dienste gleichermaßen erfassen, um
Ausweichbewegungen auf weniger regulierte Angebote zu verhindern“ so
Ebenberger.
Zwtl.: Altersverifikation darf Grundrechte nicht beschneiden
„Wir begrüßen, dass der vorliegende Entwurf vorsieht, das Alter
über zwei voneinander zu unterscheidende Funktionen und über mehrere
zertifizierte Methoden zu verifizieren, um Nichtbeobachtbarkeit und
Nichtverfolgbarkeit zu gewährleisten.“ , betont Ebenberger. „Das
Gesetz verweist auf die Einhaltung des Zero-Knowledge-Proof-Prinzips
und auch des Double-Blind-Prinzips. Wir haben dies stets gefordert.
Dies gilt es bei der Umsetzung und einer notwendigen laufenden
Kontrolle besonders zu beachten, denn die Grenzen der
Verhältnismäßigkeit und Grundrechte müssen gewahrt bleiben.“ So
werden nicht mehr Daten als nötig an Plattformen weitergegeben,
sondern nur, ob eine Person alt genug ist. Darüber hinaus dürfen
zertifizierte Drittanbieter keine Informationen darüber haben, wer
welche Inhalte nutzt. „Eine Offenlegung der Identität oder des
Nutzerverhaltens muss ausgeschlossen sein. Denn nur so stellen wir
den Jugendschutz sowie den Schutz der Redefreiheit, von
marginalisierten Gruppen und die Auswirkung eines möglichen ‚Chilling
Effects‘ auf die liberale Demokratie sicher“ , unterstreicht ISPA-
Generalsekretär Ebenberger.
Zwtl.: Der Umgang mit Social Media ist entscheidend
Jugendschutz im Internet ist für die ISPA und ihre Mitglieder
kein neues Thema. „Seit vielen Jahren engagieren wir uns für
Medienkompetenz, digitale Aufklärung und den sicheren Umgang mit dem
Internet. Medienbildung ist und bleibt eine der wichtigsten Säulen im
Kinderschutz. Und auch die großen Plattformen haben in den
vergangenen Jahren zahlreiche Schutzmaßnahmen eingeführt. Deshalb ist
es entscheidend, dass die Bundesregierung auch die Medienbildung
forciert.“ hält ISPA-Generalsekretär Ebenberger fest.
Zwtl.: SOCIAL MEDIA
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