Wien (OTS) – Heute ist Siebenbrüdertag. Laut Bauernregel entscheidet
das heutige
Wetter, wie sich die kommenden sieben Wochen wettertechnisch
gestalten werden. Womit man jedenfalls wieder rechnen muss, sind
Temperaturen über 30 Grad. „Das ist natürlich schön, wenn man Urlaub
hat und der Hitze an Seen oder in den Bergen entfliehen kann. Für
alle, die arbeiten müssen, können die Temperaturen zur
Herausforderung werden“, weiß Fritz Pöltl, FCG-ÖAAB Fraktionsführer
in der Arbeiterkammer Wien. Er erinnert vor dem Sommer, dass Arbeiten
bei Hitze einen gewissenhaften Umgang brauche. Die FCG-ÖAAB-AK
Fraktion klärt auf, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf
„hitzefrei“ gibt. Arbeitgeber seien jedoch per Fürsorgepflicht
gesetzlich verpflichtet, Arbeitnehmer:innen vor gesundheitlichen
Gefahren durch Hitze zu schützen.
Zwtl.: Hitzeschutzverordnung im nächsten Schritt auf Innenräume
ausweiten
Positiv sieht Pöltl die mit 1.1.2026 in Kraft getretene
Hitzeschutzverordnung. „Damit wurde eine langjährige Forderung von AK
und Gewerkschaften umgesetzt. Bei den sich verändernden klimatischen
Bedingungen ein wichtiger Schritt, um Arbeitnehmer:innen zu
schützen“, ist Pöltl überzeugt. Darüber hinaus schaffe die Verordnung
nicht nur gesündere Arbeitsbedingungen, sie helfe auch,
Arbeitsausfälle durch Krankheit zu minimieren. „Somit zahlt sie in
die heimische Wirtschaft ein“, so Pöltl. Nun sei es wichtig, im
nächsten Schritt die Hitzeschutzverordnung auch auf Innenräume
auszuweiten, denn auch dort klettern Temperaturen oftmals nach oben
und erschweren das Arbeiten. „Hier ist die Bundesregierung auf dem
richtigen Weg, aber Arbeitnehmer:innen könnten noch mehr geschützt
werden. Dann würde auch ich mit coolem Kopf in den Sommer gehen“, so
Pöltl abschließend.